Crans-Montana: Eine Generalstaatsanwältin darf nicht das «Gesicht der Krise» sein
In einer nationalen Krise mit Todesopfern müssen die Zuständigkeiten bei der Aufklärung und Kommunikation vollkommen klar sein. Wer sich – aus Verantwortungsbewusstsein oder Eitelkeit – für verantwortlich erklärt, obwohl er es gar nicht ist, enttäuscht Erwartungen, die er selbst geweckt hat. Nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana zeigte sich das am ungeschickten Agieren von Beatrice Pilloud, der Generalstaatsanwältin des Wallis.
Von HANS KLAUS
Es ist eine selbstverständliche Voraussetzung für alle Führungskräfte, dass sie gern und proaktiv Verantwortung übernehmen. Aber davor sollten sie sich sicher sein, dass sie sie auch tragen können: Dass es dabei um ihr Aufgabengebiet geht, dass sie die notwendigen Entscheidungen treffen können, dass ihre Ressourcen ausreichen. Wer das versäumt und sich trotzdem für verantwortlich erklärt, erntet kurzen Applaus – und muss bald mit einem enttäuschten, sogar wütenden Publikum rechnen. Durchaus berechtigt: Man hat etwas versprochen, von dem man hätte wissen müssen, dass man es gar nicht leisten kann.
Beatrice Pilloud, seit 2024 die Generalstaatsanwältin des Kantons Wallis, hat sich in diese Lage gebracht. Seit der tragischen Brandkatastrophe von Crans-Montana mit 41 Toten und 115 Verletzten steht sie im medialen Scheinwerferlicht – und wird nun brutal ausgeleuchtet. Um 1.26 Uhr brach das Feuer am 1. Januar 2026 aus, um 10.25 Uhr gab Beatrice Pilloud ihre erste Medienkonferenz dazu. Gemeinsam mit Behördenvertretern, Kantons- und Gemeindepolitikern und «im Stile einer Kommunikationschefin» (Watson), obwohl Unabhängigkeit ihr ausdrücklicher Auftrag ist. Das setzte den Rahmen für Erwartungen, die sie in ihrer Position gar nicht erfüllen kann, und für eine Verdrehung der Zuständigkeiten: Die Aufklärerin von Amts wegen wurde zum «Gesicht der Krise».
Frühe Zweifel an der Führungskompetenz
«Die Oberste Staatsanwältin, die nun Antworten liefern muss», stellte sie der Blick nach der Medienkonferenz vor, «die ganze Welt» würde mit ihren Fragen auf sie blicken. Bereits in diesem Artikel vom 3. Januar 2026 klangen Zweifel an ihren Fähigkeiten an, wurden Missstände in ihrer Behörde und bei ihrer Führung aufgelistet: «Die Katastrophe von Crans-Montana wird sie erneut an ihre Grenzen bringen.» Korrekt wäre gewesen: Die Betreiber des Lokals, die Gemeinde, verantwortlich für die Brandschutzkontrollen, sowie die Kantonsregierung müssen Antworten liefern – die Staatsanwaltschaft dagegen fragen und ermitteln.
So aber hatte sich Beatrice Pilloud in den Mittelpunkt gestellt und wurde mit vergiftetem Lob bedacht. «Als erste Frau» in diesem Amt wolle sie «das Menschliche ins Zentrum der Strafprozesse rücken», zitierte sie der SRF aus einem früheren Interview. Sie sei «immer wieder mit Tragödien konfrontiert, die sie auch am Feierabend nicht loslassen», was nach weiblicher Schwäche und fehlender Distanz klang. «Wie tickt Beatrice Pilloud?», psychologisierten die Zeitungen von CH Media über die Generalstaatsanwältin: «Sie galt bei ihrer Wahl als Kommunikationstalent. Was ist davon geblieben?» Es gebe inzwischen einen «Sturm der Entrüstung» gegen sie, ein «Supergau» müsse nun verhindert werden.
Abrupte 180-Grad-Wende nach breiter Kritik
Tatsächlich häuften sich die Kritikpunkte in den Medien: Die Staatsanwaltschaft nahm das Betreiber-Ehepaar am Tag der Katastrophe nicht vorläufig fest; auch später hatten es weitere Gelegenheit, sich für seine Aussagen abzusprechen. Hausdurchsuchungen fanden vorerst keine statt. Erst auf Druck von Opferanwälten ordnete sie Obduktionen der Opfer an. Den Privatklägern, Angehörigen der Opfer, wurde die Teilnahme an den Anhörungen verweigert. Beatrice Pilloud reagierte darauf mit einer abrupten 180-Grad-Wende. Journalisten erhielten nun gar keine direkten Auskünfte mehr, sondern wurden mit einer standardisierten E-Mail-Antwort abgefertigt: Man würde sich nur noch via Medienmitteilung äussern.
«Kommunikativ wirkt Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud überfordert. Dabei wurde sie bei ihrer Wahl 2023 als Kommunikationstalent angepriesen», kritisieren die Zeitungen von CH Media einmal mehr. «Sie wird dem Bedürfnis der Öffentlichkeit nach Informationen nicht gerecht. Auf Medienanfragen reagiert sie nicht mehr.» Es war der Versuch, noch zu retten, was nicht mehr zu retten war und inzwischen dem Wallis und der ganzen Schweiz schadete, sogar zu internationalen Spannungen führte. «Der Vorzeigekanton stürzt ab», schrieb der Tages-Anzeiger. Der Blick konstatierte: «Die Walliser Staatsanwaltschaft kämpft um ihren Ruf. Versäumnis reiht sich an Versäumnis. Schafft sie das? Das Land stellt sich diese Frage – und zweifelt.» Zu Crans-Montana wird viel aufzuarbeiten sein, auch hier bei «Crisis Review», nicht zuletzt auch die damit verbundene Krisenkommunikation.